AGB
1. Geltungsbereich, Änderungen der AGB, Zahlungsmittel
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das rechtliche Verhältnis zwischen der Firma TrainSpot GmbH und ihren Kunden. Im Folgenden wird die TrainSpot GmbH als das Unternehmen bezeichnet, das für den Abschluss von Mitgliedschaftsverträgen in der RE4MER Training Anlage verantwortlich ist.
Für bestimmte Dienstleistungen und Produkte der TrainSpot GmbH gelten spezielle vertragliche Bestimmungen. Bitte beachten Sie, dass Änderungen der AGB und anderer Nutzungsregelungen (wie Betriebsordnungen und Datenschutzrichtlinien), die integraler Bestandteil der AGB sind, vorbehalten sind. Falls es zu Änderungen kommt, werden wir Sie angemessen benachrichtigen. Sie haben 30 Tage Zeit, um schriftlich Widerspruch einzulegen, wenn Sie die Änderungen nicht akzeptieren. Andernfalls gelten die vorherigen AGB bis zum Ende Ihres Vertrags. Bitte beachten Sie, dass aus Änderungen der AGB keine zusätzlichen Rechte abgeleitet werden können. Die aktuellen Vertragsbedingungen sind stets auf www.re4mer.ch einsehbar.
2. Mitgliedschaft
Der Mitgliedschaftsvertrag ist persönlich und nicht übertragbar. Personen ab 15 Jahren können eine Mitgliedschaft abschliessen, sofern ein gesetzlicher Vertreter zustimmt. Die Online-Abschlüsse von Mitgliedschaftsverträgen werden rechtswirksam, sobald die TrainSpot GmbH die Zahlung erhalten hat.
3. Informationspflicht
Es ist erforderlich, dem Unternehmen Änderungen von vertragsrelevanten Informationen (z. B. Name, Adresse, E-Mail) innerhalb von 14 Tagen mitzuteilen.
4. Angebot
Die TrainSpot GmbH bietet verschiedene Abonnements und Leistungen an, die je nach ausgewähltem Tarif variieren. Andere Leistungen, die in den Einrichtungen der TrainSpot GmbH angeboten werden, wie zum Beispiel Personal-Trainings, Socken, Trainingskleidung und Trainingsutensilien, sind nicht im Mitgliedschaftsbeitrag enthalten. Es besteht keine Möglichkeit zur Rückerstattung oder zum Umtausch von zusätzlich bezahlten Leistungen. Im Falle einer Falschlieferung muss diese innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt der TrainSpot GmbH per E-Mail unter Vorlage des Kaufbelegs gemeldet werden. Stornierungen von kostenpflichtigen Leistungen sind bis 48 Stunden vor dem Termin möglich. Terminverschiebungen oder das Nichterscheinen zu kostenpflichtigen Leistungen führen zum Verfall des Anspruchs, und die Leistungen werden in Rechnung gestellt. Die TrainSpot GmbH behält sich das Recht vor, den Standort, die Betriebszeiten und die Ausstattung ihrer Einrichtungen zu ändern. Ausserdem können Kurspläne und angebotene Leistungen, die nicht im Mitgliedschaftsbeitrag enthalten sind, jederzeit verändert werden.
5. Anmeldung beim Betreten der Einrichtung
Beim Betreten der Einrichtung verpflichten sich Kunden, sich über das bereitgestellte Tablet zu registrieren. Diese Registrierung ist obligatorisch und dient der Aufzeichnung des Aufenthalts in den Räumlichkeiten. Die Registrierung auf dem Tablet erfolgt gemäss den betrieblichen Anweisungen und ermöglicht eine vollständige Überwachung und Verwaltung der Anwesenheit.
6. AGB, Hausordnung, Nutzungsreglemente, Weisungen
Kunden sind dazu verpflichtet, die AGB einzuhalten und den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Die Betriebsordnungen sind integraler Bestandteil des Mitgliedschaftsvertrags. Die aktuellen Hygieneregeln des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie Anweisungen des Personals müssen in den Einrichtungen befolgt werden. Der Zutritt zu den Einrichtungen ist Personen mit Krankheitssymptomen, Verdacht auf Ansteckung mit übertragbaren Krankheitserregern oder einer behördlich oder selbst verordneten Quarantäne untersagt. Trotz Einhaltung der Hygieneregeln kann das Ansteckungsrisiko nicht vollständig ausgeschlossen werden, und die TrainSpot GmbH haftet nicht für Infektionen. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstössen gegen die Hausordnung oder Anweisungen des Personals behält sich die TrainSpot GmbH das Recht vor, ein Hausverbot auszusprechen und den Mitgliedschaftsvertrag sofort zu kündigen. Es besteht keine Möglichkeit zur Rückerstattung des Mitgliedschaftsbeitrags. Bei schwerwiegenden Störungen des Trainingsbetriebs durch einen Kunden ist keine vorherige Verwarnung erforderlich. Es ist Kunden und Dritten untersagt, ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der TrainSpot GmbH in den Einrichtungen Waren oder Dienstleistungen, sei es entgeltlich oder unentgeltlich, anzubieten.
7. Zahlung und Zahlungsverzug
Der Mitgliedschaftsbeitrag richtet sich nach der jeweils geltenden Preisübersicht auf www.re4mer.ch. Der Zutritt zu den Einrichtungen ist nur bei eingegangener Zahlung gestattet, und die Entschädigung erfolgt unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Angebots. Bei Vorauszahlungen muss der Mitgliedschaftsbeitrag mit Einmalzahlung bei Vertragsabschluss oder Vertragsverlängerung vor Beginn der Vertragsdauer entrichtet werden. Einzel- und Mehrfacheintritte sind persönlich und nicht übertragbar. Ein Einzeleintritt berechtigt zur einmaligen Teilnahme an einem Kurs.
8. Haftung
Die Teilnahme an den Kursen erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr. Die TrainSpot GmbH schliesst soweit gesetzlich zulässig jede Haftung für direkte und indirekte Schäden aus. Es obliegt den Kunden, eine entsprechende Versicherung abzuschliessen. Die TrainSpot GmbH haftet nicht für den Verlust von persönlichen Gegenständen, Wertgegenständen, Bargeld oder Kleidung in den Trainingsbereichen oder Umkleideräumen. Kunden haften für durch sie verursachte Beschädigungen an Trainingsanlagen und -geräten sowie für den Verlust von Leihgegenständen entsprechend den Regeln der Hausordnung und sind verpflichtet, der TrainSpot GmbH die notwendigen Reparatur- und Ersatzkosten in vollem Umfang zu erstatten.
9. Betriebszeiten und -einstellung
Die zur Verfügung stehenden Reformer sind mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen sowie während Revisions-, Reinigungs-, Umbau- oder Sanierungsarbeiten und spezieller Events oder Anlässe von Montag bis Samstag während der ausgewiesenen Lektionen zugänglich. Die Standorte, Betriebszeiten und Ausstattungen der Einrichtungen der TrainSpot GmbH können jederzeit geändert werden. Bei Betriebsausfällen aufgrund von Revisionen, Wartungs- oder Bauarbeiten oder besonderen Ereignissen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits im Voraus gezahlter Beiträge oder auf Verlängerung der Vertragsdauer. Ebenso besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Vertragsverlängerung bei Betriebsausfällen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Brand, Epidemien, Pandemien, staatliche Beschränkungen oder Streiks) oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder anderer Massnahmen staatlicher Stellen.
10. Vertragsunterbrechung und Ruhezeiten
Die Nichtnutzung der RE4MER Trainingskurse berechtigt weder zu einer Beitragsermässigung noch zur Rückforderung des Mitgliedschaftsbeitrags. Ein Recht auf Vertragsunterbrechung besteht für alle Kunden mit einem Jahresabo unter bestimmten Voraussetzungen. Im Falle triftiger Gründe (wie Krankheit, Schwangerschaft, Unfall oder geschäftlicher Auslandsaufenthalte) kann die Mitgliedschaft für einen Zeitraum von mindestens 3 bis maximal 9 Monaten unterbrochen werden, wobei kein Anspruch auf eine solche Unterbrechung besteht. Die Unterbrechung muss vor der Abwesenheit zusammen mit der entsprechenden Bestätigung oder einem Zeugnis beantragt werden. Kürzere Abwesenheiten werden berücksichtigt, indem die Laufzeit des Jahresabonnements von 12 auf 13 Monate verlängert wird. Eine rückwirkende Unterbrechung ist nur bei Krankheit oder Unfall möglich und muss im ersten Monat nach Feststellung der ärztlich bescheinigten Trainingsunfähigkeit beantragt werden. Nach diesem Zeitpunkt eingereichte Anträge werden nicht mehr berücksichtigt. Für Urlaubszeiträume von mindestens 3 bis maximal 9 Monaten ist einmalig eine Unterbrechung möglich, sofern die entsprechenden Reisedokumente vorgelegt werden. Die administrative Gebühr für Urlaubsunterbrechungen beträgt CHF 50.00 und muss zwingend vor der Abwesenheit beantragt werden. Die Gutschrift der Zeit erfolgt ohne Unterbrechung der bestehenden Vertragslaufzeit. Eine Barerstattung ist ausgeschlossen. Im Falle einer missbräuchlichen Unterbrechung des Vertrags behält sich die TrainSpot GmbH das Recht vor, den Mitgliedschaftsvertrag fristlos und ohne Rückerstattung des Mitgliedschaftsbeitrags aufzulösen. Wenn ein Kunde die Einrichtung während einer Vertragsunterbrechung betritt, wird die Unterbrechung sofort und unwiderruflich beendet. Rückwirkende Unterbrechungen können nur für Zeiträume berücksichtigt werden, in denen keine Eintritte in die Einrichtungen der TrainSpot GmbH stattgefunden haben.
11. Vertragsdauer und Kündigung
Die Vertragsdauer richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag und beginnt mit dem Abschluss durch den Kunden. Bei Vorauszahlungen endet der Mitgliedschaftsvertrag automatisch nach der vereinbarten Vertragsdauer, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist. Ein Vertragsrücktritt kann nur in besonderen Fällen, wie langanhaltender Krankheit, Unfall oder einem endgültigen Umzug ausserhalb des Trainingsbereichs der TrainSpot GmbH (>30 Kilometer), gewährt werden, ohne dass ein Anspruch darauf besteht. Der Mitgliedschaftsvertrag muss zusammen mit einem schriftlichen Antrag und den erforderlichen Bestätigungen, wie einem ärztlichen Attest, einer Bestätigung des Arbeitgebers oder einem Nachweis der Einwohnerkontrolle, bei RE4MER Training eingereicht werden. Bei einem Mitgliedschaftsvertrag von 12 Monaten besteht bis zum 6. Monat Anspruch auf eine Rückerstattung oder einen Erlass eines Teils des tatsächlich bezahlten Mitgliedschaftsbeitrags, wobei danach die Mitgliedschaft als abgeschlossen gilt. In den ersten sechs Monaten gelten folgende Rückerstattungen:
- Im 1. Monat: 50 % des Vertragspreises
- Im 2. Monat: 40 %
- Im 3. Monat: 30 %
- Im 4. Monat: 25 %
- Im 5. Monat: 15 %
- Im 6. Monat: 10 %
- Ab dem 7. Monat: Keine Rückerstattung
Die Berechnung basiert auf dem fälligen Gesamtpreis abzüglich einer Gebühr von CHF 30.00 für den administrativen Aufwand.
12. Überwachung
Kunden nehmen zur Kenntnis und willigen ein, dass bestimmte Bereiche in den Einrichtungen der TrainSpot GmbH aus Qualitäts- und Sicherheitsgründen sowie zur Sicherstellung der qualitop-Zertifizierung videoüberwacht werden können. Garderoben und sanitäre Anlagen sind von dieser Überwachung ausgenommen.
13. Datenschutz
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Mitgliedschaftsverträgen unterliegt den Bestimmungen der Datenschutzerklärung. Die Datenschutzerklärung enthält Informationen zur Handhabung von personenbezogenen Daten durch die TrainSpot GmbH, insbesondere im Zusammenhang mit Mitgliedschaftsverträgen. Sie beschreibt, zu welchen Zwecken personenbezogene Daten verarbeitet werden und welche Rechte betroffene Personen in Bezug auf ihre Daten haben. Die Datenschutzerklärung ist online verfügbar, derzeit unter www.re4mer.ch/datenschutz.html. Mit dem Abschluss des Vertrags akzeptieren Kunden die in der Datenschutzerklärung beschriebene Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese AGB und die darunter abgeschlossenen Mitgliedschaftsverträge unterliegen ausschliesslich dem materiellen schweizerischen Recht. Die Anwendung der Kollisionsregeln des Internationalen Privatrechts und des Wiener Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 ist ausgeschlossen. Für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen AGB und den Mitgliedschaftsverträgen ist ausschliesslich das Gericht in Solothurn, Schweiz, zuständig.